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   VG Hannover, 14.08.2019 - 7 A 771/17   

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VG Hannover, 14.08.2019 - 7 A 771/17 (https://dejure.org/2019,30547)
VG Hannover, Entscheidung vom 14.08.2019 - 7 A 771/17 (https://dejure.org/2019,30547)
VG Hannover, Entscheidung vom 14. August 2019 - 7 A 771/17 (https://dejure.org/2019,30547)
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  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 LC 82/16

    Klage einer Stadt gegen die Abstufung der Teilstrecke einer Landesstraße;

    Auszug aus VG Hannover, 14.08.2019 - 7 A 771/17
    Sie besteht aus zwei Teilentscheidungen, d. h. aus der Feststellung des Wegfalls der bisher maßgeblichen Klassifizierungsmerkmale einerseits und der Zuordnung der Straße zu einer neuen - im Falle der Abstufung unteren - Straßenkategorie andererseits (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1992 - 4 B 105.92 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018 - 7 LC 82/16 -, juris Rn. 26).

    Abzustellen ist bei der Beurteilung vielmehr allein auf das tatsächlich festzustellende Verkehrsaufkommen ("dienen") oder die der Straße zugedachte Verkehrsfunktion ("zu dienen bestimmt") (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018 - 7 LC 82/16 -, juris Rn. 26, m.w.N. aus d. Rspr. u. d. Kommentarliteratur).

    Diese Kriterien sind nicht einander gleichzusetzen, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2002 - 4 B 49.02 -, juris Rn. 4; Urt. v. 03.05.2013 - 9 A 17.12 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018, a.a.O., Rn. 31).

    Diese Entscheidung steht nicht im Ermessen der Behörde; der Behörde steht auch ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Letztentscheidungskompetenz nicht zu (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018, a.a.O., Rn. 31, m.w.N.).

    Sie kann gezielt (durch bauliche Änderungen im Netz oder verkehrsregelnde Maßnahmen, insbesondere im innerörtlichen Verkehr, z. B. durch Ableitung des Durchgangsverkehrs) oder durch raumstrukturelle Änderungen herbeigeführt worden sein (z. B. infolge der Neuordnung von kommunalen Grenzen), auf geänderte Vorstellungen des Aufgabenträgers über die Funktion einzelner Straßenzüge innerhalb des Gesamtnetzes zurückgehen oder von selbst eintreten durch allmähliche Abwanderung des Verkehrs oder eine Änderung seiner Zusammensetzung (vgl. (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018, a.a.O., Rn. 32, m.w.N.).

    Der auf den maßgeblichen Verkehr entfallende Anteil des Gesamtverkehrs einer Straße muss höher sein als der Anteil jeder Art der übrigen Verkehrsvorgänge (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018, a.a.O., Rn. 32, m.w.N.).

    a.) Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 FStrG für die Abstufung des streitgegenständlichen Streckenabschnitts lagen in dem für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018, a.a.O., Rn. 33) vor.

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 17.12

    Bundesfernstraße; Verkehrsbedeutung; Abstufung; autobahnparallele Bundesstraße;

    Auszug aus VG Hannover, 14.08.2019 - 7 A 771/17
    Diese Kriterien sind nicht einander gleichzusetzen, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2002 - 4 B 49.02 -, juris Rn. 4; Urt. v. 03.05.2013 - 9 A 17.12 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018, a.a.O., Rn. 31).
  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02

    Einem weiträumigen Verkehr dienende oder zu dienen bestimmte Straßen - Zulassung

    Auszug aus VG Hannover, 14.08.2019 - 7 A 771/17
    Diese Kriterien sind nicht einander gleichzusetzen, sondern stehen gleichberechtigt nebeneinander (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2002 - 4 B 49.02 -, juris Rn. 4; Urt. v. 03.05.2013 - 9 A 17.12 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018, a.a.O., Rn. 31).
  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 8 A 17.40007

    Rechtmäßige Planfeststellung - Verlegung und Ausbau Bundesstraße an

    Auszug aus VG Hannover, 14.08.2019 - 7 A 771/17
    Abzustellen ist auf objektive bzw. objektivierbare Bewertungskriterien und nicht auf die subjektiven Einschätzungen betroffener Gemeinden oder künftiger Baulastträger (vgl. BayVGH, Urt. v. 01.03.2019 - 8 A 17.40007 -, juris Rn. 28, m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 105.92
    Auszug aus VG Hannover, 14.08.2019 - 7 A 771/17
    Sie besteht aus zwei Teilentscheidungen, d. h. aus der Feststellung des Wegfalls der bisher maßgeblichen Klassifizierungsmerkmale einerseits und der Zuordnung der Straße zu einer neuen - im Falle der Abstufung unteren - Straßenkategorie andererseits (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1992 - 4 B 105.92 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Urt. v. 28.08.2018 - 7 LC 82/16 -, juris Rn. 26).
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